Ihre Rentenberatung in Norderstedt, Bergedorf und Bad Schwartau
Als Rentenberater befassen wir uns hauptberuflich und behörden-unabhängig mit der Beratung und Vertretung der Interessen unserer Mandanten in ausgewählten Bereichen des Rentenrechts.
Wir kennen aus unserer täglichen Praxis das Zusammenspiel der einzelnen Sozialrechtsbereiche:
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Rentenversicherung
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berufsständische Versorgung
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Beamtenversorgung
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Krankenversicherung
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Arbeitslosenversicherung
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Unfallversicherung
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Schwerbehindertenrecht
Können wir helfen?
Sie wollen Ihren Rentenantrag ausfüllen und fragen sich, welche Auswirkungen eine falsch beantwortete Frage hat?
Sie haben Ansprüche bei mehreren Versorgungsträgern und suchen nun Hilfe: Welche Ansprüche habe ich tatsächlich wann? Werden Ansprüche aufeinander angerechnet?
Sie sind zwar längerfristig krank, aber für die Rente scheinbar zu gesund und doch arbeitsfähig?
Nach Krankheit und/oder Verlust Ihres Arbeitsplatzes kommt jetzt die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit ins Spiel und fordert Sie auf, einen Antrag auf Reha zu stellen - Sie werden hin und her geschickt?
Ihre Erkrankung oder Behinderung reicht dem Versorgungsamt nicht aus, um eine Schwerbehinderung anzuerkennen?
Es wurde ein Versorgungsausgleich wegen einer Ehescheidung durchgeführt oder er steht an. Was bleibt mir von meiner Versorgung? Welche Ansprüche werde ich hinzubekommen? Kann ich noch etwas gestalten?
So erreichen Sie uns:
Rufen Sie an oder mailen Sie uns : montags bis donnerstags in der Zeit von 09:30 bis 12:00 Uhr erreichen Sie uns persönlich.
TEL:
040 - 53 43 68-0 00
040 - 53 43
MAIL:
Neuigkeiten und Informationen
Unsere Schwerpunkte
In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden ab 01.01.2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend reformiert.
Bei der Altersrente können Frührentner jetzt beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Das bedeutet bei einem abschlagsfreien Rentenbezug die Auszahlung der vollen Altersrente neben Ihrem normalen Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Damit können Sie sich bspw. ein zusätzliches finanzielles Polster bis zur Aufgabe der Beschäftigung aufbauen oder Ihre Beschäftigungszeit reduzieren und mit der Rentenzahlung ergänzen. Vielfältige Möglichkeiten bieten sich hier.
Auch wenn Sie aktuell noch einen Abschlag Ihrer Altersrentenzahlung in Kauf nehmen müssten, kann es sich – je nach Lebensmodell – trotzdem lohnen, einmal die Rechnung aufzumachen, z.B. für ein Stück mehr Lebensqualität.
Bei Erwerbsminderungsrenten ist nach wie vor eine individuelle Hinzuverdienstgrenze zu beachten.
Zögern Sie bitte nicht, uns bei Fragen einfach direkt anzurufen oder eine eMail zu senden und:
Bitte bleiben Sie gesund!
Rentenweitblick - Ihre Rentenberater