Die Rente ist sicher….
.... für uns alle irgendwann ein Thema
Sie fragen sich beispielsweise:
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ab wann kann ich in Rente gehen?
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welche Auswirkungen hat ein früherer Rentenbeginn auf die Rentenhöhe?
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was gehört eigentlich alles zum Rentenantrag und wie fülle ich ihn richtig aus?
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ist mein Rentenbescheid richtig?
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ich bin Beamter/in - habe ich auch Anspruch auf gesetzliche Rente und was ist zu beachten?
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kann ich eingezahlte Beiträge zurückfordern?
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kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
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wirkt sich eine Altersteilzeitregelung auf meine Rente aus?
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was mache ich, wenn mein Rentenantrag abgelehnt wird?
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wo und wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
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wieviel darf ich zu meiner Rente hinzuverdienen?
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wie werden Renten aufeinander angerechnet?
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wer unterstützt mich in Fragen der berufsständischen Versorgung?
Rentenberater und Honorar
Laut der Berufsdefinition in § 10 Abs. 1 Ziffer 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) umfasst die Tätigkeit des Rentenberaters vorrangig alle sozialrechtlichen Sachgebiete, die einen Bezug zu rentenrechtlichen Fragen aufweisen. Dazu gehören neben dem Bereich Gesetzliche Rentenversicherung insbesondere auch die Gesetzliche Unfallversicherung, die Gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung sowie das Soziale Entschädigungs- und Schwerbehindertenrecht.
Auch die betriebliche Altersversorgung und die berufsständische Versorgung sowie die Zusatz-versorgung des öffentlichen Dienstes gehört zur Kerntätigkeit der Rentenberater.
Außerdem können wir Sie zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung beraten und außerhalb eines Ehescheidungsverfahrens, etwa bei Abänderungs- oder Anpassungsanträgen, auch vertreten.
Die staatlich geförderte ergänzende Altersversorgung (Riester-Rente, Rürup-Rente) darf im Rahmen der Tätigkeit als erlaubte Nebenleistung entsprechend § 5 Abs. 2 RDG wahrgenommen werden.
Der gerichtlich zugelassene Rentenberater vertritt seinen Mandanten gerichtlich und außergerichtlich.
Als registrierte Rentenberater sind wir unabhängige Vertreter auf der Seite unserer Mandanten, gerichtlich zugelassen und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. In diesem Zusammenhang sind auch Honorarvereinbarungen möglich.
Für unsere Tätigkeit sind wir haftpflichtversichert und selbstverständlich ist für uns die Verschwiegenheit.